AS 2005 4735
Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG)
Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG)
vom 1. Juli 2005
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), gestützt auf die Artikel 18 und 41 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 19971 (GwG), verordnet:
1. Abschnitt: Datensammlung
Art. 1 Gegenstand 1 Die Kontrollstelle bearbeitet die Daten, die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, insbesondere für: a. die Anerkennung von Selbstregulierungsorganisationen und deren Entzug; b. die Erteilung der Bewilligung für direkt unterstellte Finanzintermediäre und deren Entzug; c. die Anerkennung von Revisionsstellen und deren Entzug; d. die Aufsicht über die Selbstregulierungsorganisationen sowie über die direkt unterstellten Finanzintermediäre; e. die Überprüfung, ob Personen und Unternehmen als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen; f. die Anordnung von Massnahmen und deren Vollzug; g. die Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Geldwäscherei (Meldestelle), den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Selbstregulierungsorgani- sationen und den Behörden des Bundes und der Kantone; h. die Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.
2 Sie legt die Daten im Anhang fest.
SR 955.033.1 1 SR 955.0
2005-1062 4735
Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005
Art. 2 Aufbau Die Datensammlung ist auf der Basis des Geschäftsstrukturplanes aufgebaut. Sie besteht aus folgenden Teilen: a. Personen und Unternehmen:
1. die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind,
2. die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind,
3. denen die Kontrollstelle die Bewilligung verweigert oder entzogen hat,
4. denen eine Selbstregulierungsorganisation den Anschluss verweigert
oder die sie ausgeschlossen hat,
5. die ein Bewilligungsgesuch zurückgezogen oder auf eine erteilte Bewil-
ligung verzichtet haben,
6. die ein Gesuch um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation
zurückgezogen haben oder aus der Selbstregulierungsorganisation aus- getreten sind; b. anerkannte Selbstregulierungsorganisationen sowie Selbstregulierungsorga- nisationen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; c. anerkannte Revisionsstellen sowie Revisionsstellen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; d. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, aber weder einer Selbstregulierorganisation angeschlossen sind noch über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügen; e. Anfragen von Dritten; f. Beziehungen zu Behörden des Bundes und der Kantone; g. Beziehungen zu internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Orga- nisationen, ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wissenschaft- lichen Instituten.
Art. 3 Herkunft der Daten Die Kontrollstelle verwaltet Daten von: a. Finanzintermediären; b. Selbstregulierungsorganisationen; c. Revisionsstellen; d. der Meldestelle; e. spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; f. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone; g. anderen Behörden des Bundes und der Kantone;
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h. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden; i. Dritten; j. öffentlich zugänglichen Quellen.
Art. 4 Verwaltung und Zugriff
1 Die Kontrollstelle verwaltet die von ihr gesammelten Daten selbst.
2 Nur sie hat Zugriff auf die Datensammlung.
2. Abschnitt: Bekanntgabe
Art. 5 Bekanntgabe von Daten an Behörden und Organisationen Die Kontrollstelle kann im Rahmen der Zusammenarbeit nach GwG Daten bekannt geben: a. der Meldestelle; b. den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; c. den Polizei- und Strafverfolgungesbehörde des Bundes und der Kantone; d. den Selbstregulierungsorganisationen; e. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.
Art. 6 Bekanntgabe von Daten an Dritte Die Kontrollstelle kann Dritten auf Verlangen bekannt geben, ob ein Finanzinter- mediär über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt oder ob er einer Selbst- regulierungsorganisation angeschlossen ist. Sie kann auch bekannt geben, welcher Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist.
Art. 7 Voraussetzungen für die Bekanntgabe von Daten
1 Gesuche um Bekanntgabe von Daten sind schriftlich oder elektronisch einzurei-
chen. Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann das Gesuch mündlich gestellt werden.
2 Die Daten werden schriftlich oder elektronisch übermittelt; bei nachgewiesener
Dringlichkeit können sie auch mündlich übermittelt werden.
3 Die Empfängerinnen und Empfänger dürfen die Daten nur zu dem Zweck verwen-
den, für den sie ihnen bekannt gegeben werden.
Art. 8 Chiffrierung Werden Daten elektronisch übermittelt, so müssen sie vollständig chiffriert sein.
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Art. 9 Einschränkung der Bekanntgabe von Daten Die Kontrollstelle verweigert die Bekanntgabe von Daten, schränkt diese ein oder verbindet sie mit Auflagen, namentlich wenn: a. wesentliche öffentliche Interessen, überwiegende Interessen der Strafverfol- gung oder offensichtlich schutzwürdige Interessen der betroffenen Person es verlangen; b. gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder besondere Datenschutzvorschrif- ten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 19922 es verlangen.
Art. 10 Veröffentlichung Die Kontrollstelle macht die Liste der anerkannten Selbstregulierungsorganisationen und der anerkannten Revisionsstellen öffentlich zugänglich.
3. Abschnitt:
Aufbewahrung, Entfernung, Löschung und Archivierung der Daten
Art. 11 Aufbewahrungsfristen 1 Daten über Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, sowie über anerkannte Selbstregulierungsorganisation und Revisionsstellen werden wäh- rend zehn Jahren nach dem Ende der Bewilligung oder der Anerkennung aufbe- wahrt. 2 Daten aus Verwaltungsverfahren, die nicht durch Absatz 1 abgedeckt sind, werden während zehn Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.
3 Daten über Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation ange-
schlossen sind, werden während zehn Jahren nach Beendigung der Zugehörigkeit zur Selbstregulierungsorganisation aufbewahrt.
4 Alle anderen Daten werden nach dem Zeitpunkt der Erfassung während zehn
Jahren aufbewahrt.
Art. 12 Entfernung und Löschen der Daten
1 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten aus der Datensammlung
entfernt oder gelöscht. 2 Sind Personendaten mehrfach erfasst, so werden sie gleichzeitig mit dem Datensatz entfernt oder gelöscht, dessen Aufbewahrungsfrist zuletzt abläuft.
3 Die Entfernung und Löschung von Daten erfolgt unter Vorbehalt der Ablieferung
an das Bundesarchiv nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19983.
2 SR 235.1 3 SR 152.1
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4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 20. August 19984 über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei wird aufgehoben.
Art. 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.
1. Juli 2005 Für die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Finanzverwaltung Der Direktor: Peter Siegenthaler
4 AS 1998 2297, 2000 1227, 2001 2144
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Anhang (Art. 1 Abs. 2)
Liste der von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei bearbeiteten Daten
I. Allgemein Alle Massnahmen- und Sanktionsverfahren, wie auch immer sie ausgehen, werden aufgeführt.
II. Finanzintermediäre, die direkt der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellt sind II.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien II.1.1 Allgemeine Angaben
1. Name (natürliche Personen)
2. Vorname (natürliche Personen)
3. Firma
4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
5. PLZ
6. Ort
7. Kanton
8. Land
9. Telefon
10. Telefax
11. E-Mail
12. Rechtsform
13. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
14. Geburtsdatum (natürliche Personen)
15. Errichtungs- oder Gründungsdatum
16. Muttergesellschaft
17. Tochtergesellschaften
18. Filialen
19. Niederlassungen
20. Beteiligungen
21. Joint Ventures
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II.1.2 Verwaltungsratsmitglieder
22. Name
23. Vorname
24. Heimatort
25. Wohnort
26. Geburtsdatum
27. Qualifikationen
II.1.3 Geschäftsinhaber/in
28. Name
29. Vorname
30. Heimatort
31. Wohnort
32. Geburtsdatum
33. Qualifikationen
II.1.4 Direktionsmitglieder
34. Name
35. Vorname
36. Heimatort
37. Wohnort
38. Geburtsdatum
39. Qualifikationen
II.1.5 Revisionsstelle
40. Name und Adresse
II.1.6 Leiter/in der Geldwäschereifachstelle
41. Name
42. Vorname
43. Heimatort
44. Wohnort
45. Geburtsdatum
46. Berufliche Angaben
47. Qualifikationen
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II.1.7 Leiter/in der internen Kontrollen
48. Name
49. Vorname
50. Heimatort
51. Wohnort
52. Geburtsdatum
53. Berufliche Angaben
54. Qualifikationen
II.1.8 Verschiedenes/Bemerkungen
55. Wirtschaftlich Berechtigte
56. Zeichnungsberechtigte Person
57. Datum des Bewilligungsgesuches
58. Kontrolle der Unterlagen der Finanzintermediäre
Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank oder aus vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnissen und Datenbanken Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit Erläuterungen über die Geschäftstätigkeit Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Geschäftsbericht Organigramm Beteiligungs- oder Joint-Venture-Verträge interne Weisungen Bericht einer unabhängigen Revisionsgesellschaft oder einer Notarin oder eines Notars, die oder der bestätigt, dass der Finanzintermediär aufgrund seiner Organisation seine Sorgfaltspflichten wirklich einhalten kann Ausbildungsprogramm (Veranstaltungen zur Bekämpfung der Geld- wäscherei)
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Unterlagen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Direktion, zum Geschäftsinhaber oder zur Geschäftsinhaberin und zur Leiterin oder zum Leiter der Geldwäschereifachstelle und der internen Kontrollen (für jede Person) Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, vom Finanz- intermediär freiwillig gelieferte Unterlagen)
59. Datum der Erteilung oder der Verweigerung der Bewilligung
60. Bei Verweigerung: Gründe
61. Gebühren/Kosten
62. Verschiedenes (Bemerkungen der Kontrollstelle zum Bewilligungsverfah-
ren)
63. Mutationen innerhalb der interne Organisation
64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission
II.2 Revision vor Ort
65. Datum
66. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-
trollstelle
67. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse
68. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)
69. Gebühren/Kosten
70. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls
geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)
71. Anzahl geprüfte Kundendossiers
72. Dauer
II.3 Massnahmen und Sanktionen
73. Datum
74. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)
75. Ergebnisse (Massnahme/Sanktion/andere)
76. Gebühren/Kosten
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77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, Verfahren zur
Löschung im Handelsregister)
78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
79. Strafanzeigen
III. Selbstregulierungsorganisationen (SRO) III.1 Angaben zur SRO III.1.1 Allgemeine Angaben
1. Name
2. Verbands- und Konzernzugehörigkeit
3. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
4. PLZ
5. Ort
6. Kanton
7. Telefon
8. Telefax
9. E-Mail
10. Rechtsform
11. Errichtungs- oder Gründungsdatum
12. Rechtspersönlichkeit ja nein
III.1.2 Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Leitungsgremiums
13. Name
14. Vorname
15. Heimatort
16. Wohnort
17. Geburtsdatum
18. Berufliche Angaben
19. Qualifikationen
III.1.3 Sekretariat
20. Name
21. Vorname
22. Heimatort
23. Wohnort
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24. Geburtsdatum
25. Berufliche Angaben
III.1.4 Revisionsstelle
26. Name und Adresse
III.1.5 Zeichnungsberechtigte Personen
27. Name
28. Vorname
29. Heimatort
30. Wohnort
31. Geburtsdatum
III.1.6 Mitglieder der Geldwäschereifachstelle
32. Name
33. Vorname
34. Heimatort
35. Wohnort
36. Geburtsdatum
37. Berufliche Angaben
38. Qualifikationen
III.1.7 Ausbildungsverantwortliche/r
39. Name
40. Vorname
41. Heimatort
42. Wohnort
43. Geburtsdatum
44. Berufliche Angaben
45. Qualifikationen
III.1.8 Untersuchungsbeauftragte/r
46. Name
47. Vorname
48. Heimatort
49. Wohnort
50. Geburtsdatum
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51. Berufliche Angaben
52. Qualifikationen
III.1.9 Mitglieder des Schiedsgerichts
53. Name
54. Vorname
55. Heimatort
56. Wohnort
57. Geburtsdatum
58. Berufliche Angaben
59. Qualifikationen
III.1.10 Verschiedenes/Bemerkungen
60. Datum des Gesuchs um Anerkennung
61. Kontrolle der Unterlagen der Selbstregulierungsorganisation5:
Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Reglement oder gleichwertige Unterlagen Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Organigramm interne Weisungen und Pflichtenhefte Weisungen für die angeschlossenen Finanzintermediäre Ausbildungsprogramm Mitgliederliste pro Quartal (vgl. III) Unterlagen zu den Mitgliedern des Vorstandes, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, den Mitgliedern des Schiedsgerichts, zu den Mitgliedern der Fachstelle «Geldwäscherei», zum oder zur Ausbildungsver- antwortlichen, zum oder zur Untersuchungsbeauftragten Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen
5 Die Unterlagen der Selbstregulierungsorganisationen werden gescannt und anschliessend wieder zurückgesandt.
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persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt
62. Sanktionen und Massnahmen
63. Meldung der Nichtaufnahme, Ausschlüsse mit Begründungen
64. Datum der Erteilung/der Verweigerung der Anerkennung
65. Bei Verweigerung: Gründe
66. Gebühren
67. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission
III.2 Revision vor Ort
68. Datum
69. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-
trollstelle
70. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse
71. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)
72. Gebühren/Auslagen
73. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls
geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)
III.3 Massnahmen und Sanktionen
74. Datum
75. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)
76. Massnahme/Sanktion
77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem
Entzug der Annerkennung)
78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
III.4 Jahresbericht
79. Datum
80. Verantwortlicher Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-
trollstelle
81. Analyse des Jahresberichts
82. Gebühren/Auslagen
83. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls
geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle)
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IV. Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind (aufgrund der Liste der Selbstregulierungs- organisationen nach Art. 26 GwG) IV.1 Juristische Personen oder Gesellschaften IV.1.1 Allgemeine Angaben
1. Firma
2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
3. PLZ
4. Ort
5. Kanton
6. Rechtsform
7. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
8. Gründungsdatum
IV.1.2 Zeichnungsberechtigte Personen
9. Name
10. Vorname
11. Heimatort
12. Wohnort
13. Funktion (Verwaltungsratsmitglied, Direktionsmitglied usw.)
IV.2 Natürliche Personen
14. Name
15. Vorname
16. Adresse
17. PLZ
18. Ort
19. Kanton
20. Heimatort
21. Wohnort
22. Geburtsdatum
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V. Revisionsstellen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind V.1 Angaben zu Revisionsgesellschaften
1. Firma
2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
3. PLZ
4. Ort
5. Kanton
6. Land
7. Telefon
8. Telefax
9. E-Mail
10. Rechtsform
11. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
12. Geburtsdatum (natürliche Personen)
13. Errichtungs- oder Gründungsdatum
14. Kontaktperson
15. Revisionsmandat
16. Zweck
V.2 Angaben zu den Revisorinnen und Revisoren
17. Name
18. Vorname
19. Heimatort
20. Wohnort
21. Geburtsdatum
22. Qualifikationen
Unterlagen zu Revisionsgesellschaften Handelsregisterauszug Anmeldungsformular Nachweis Verbandsmitgliedschaft Kopie Berufshaftpflichtpolice Letzter Bericht der Revisionsstelle vor Akkreditierung Auszug aus dem Betreibungsregister
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Unterlagen zu den Revisorinnen und Revisoren Wohnsitzbestätigung Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplo- men und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt. Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, von der Revi- sionsstelle freiwillig gelieferte Unterlagen)
V.3 Massnahmen und Sanktionen
23. Datum
24. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)
25. Massnahme/Sanktion
26. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem
Entzug der Annerkennung)
27. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
28. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission
VI. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungs- organisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen VI.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien VI.1.1 Allgemeine Angaben
1. Name (natürliche Personen)
2. Vorname (natürliche Personen)
3. Firma
4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
5. PLZ
6. Ort
7. Kanton
8. Land
9. Telefon
10. Telefax
11. E-Mail
Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005
12. Website
13. Rechtsform
14. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
15. Geburtsdatum (natürliche Personen)
16. Errichtungs- oder Gründungsdatum
17. Muttergesellschaft
18. Tochtergesellschaften
19. Filialen
20. Niederlassungen
21. Beteiligungen
22. Joint Ventures
VI.1.2 Verwaltungsratsmitglieder/Gesellschafterinnen und Gesellschafter
23. Name
24. Vorname
25. Heimatort
26. Wohnort
27. Geburtsdatum
28. Qualifikationen
VI.1.3 Geschäftsinhaber/in
29. Name
30. Vorname
31. Heimatort
32. Wohnort
33. Geburtsdatum
34. Qualifikationen
VI.1.4 Direktionsmitglieder
35. Name
36. Vorname
37. Heimatort
38. Wohnort
39. Geburtsdatum
40. Qualifikationen
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VI.1.5 Verschiedenes/Bemerkungen
41. Insbesondere wirtschaftlich Berechtigte
42. Zeichnungsberechtigte Personen
43. Datum der Verfahrenseröffnung/-einstellung
44. Hinweisquellen
45. Recherchenresultate
46. Mittels Auskunftsbegehren im Sinne von Art. 19 GwG erlangte Unterlagen
Tätigkeitsbeschrieb Personalbestand Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nur für ausländische Gesellschaften) Kopie der Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Werbeprospekte und Standardverträge Standard-Vollmachten Kopie der Jahresrechnung bzw. der Konzernrechnung der letzten bei- den Rechnungsjahre inklusive Revisionsberichte Zwischenabschlüsse des laufenden Rechnungsjahres Kopie eines aktuellen Kundendossiers in anonymisierter Form Sämtliche internen Vorschriften (mit Datum ihres Erlasses) sowie eine Beschreibung der Massnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten gemäss GwG ergriffen werden Allfällige Beitrittsbestätigung einer SRO Kopie einer allfälligen Bewilligung durch eine spezialgesetzliche Auf- sichtsbehörde
VI.2 Revision vor Ort
47. Datum
48. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kon-
trollstelle
49. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse
50. Kontrollergebnis (Zusammenfassung)
51. Befragungsprotokolle
52. Anzahl geprüfte Kundendossiers
53. Kopien von Kundendossiers
54. Kopien von Buchhaltungsunterlagen
55. Kopien weiterer Geschäftsunterlagen
56. Dauer der Prüfung
57. Gebühren/Kosten
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VI.3 Massnahmen und Sanktionen
58. Datum
59. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)
60. Ergebnisse (Massnahmen/Sanktion/andere)
61. Gebühren/Kosten
62. Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei
63. Berichte von beauftragten Dritten (Liquidatoren, Revisoren usw.)
64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission
VI.4 Liquidatorinnen und Liquidatoren
65. Firma
66. Name (natürliche Person)
67. Vorname (natürliche Person)
68. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
69. PLZ
70. Ort
71. Kanton
72. Land
73. Telefon
74. Telefax
75. E-Mail
76. Rechtsform
77. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
78. Geburtsdatum (natürliche Personen)
79. Errichtungs- oder Gründungsdatum
80. Angaben zu den Mandatsleiterinnen und Mandatsleitern
Name Vorname Heimatort Wohnort Geburtsdatum Qualifikationen
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VII. Anfragen von Dritten, Beziehungen mit Behörden und Internationale Beziehungen VII.1 Daten zu Dritten, die eine Anfrage machen VII.1.1 Juristische Personen oder Gesellschaften
1. Firma
2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
3. PLZ
4. Ort
5. Kanton
6. Land
7. Telefon
8. Telefax
9. E-Mail
10. Website
11. Rechtsform
12. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
13. Muttergesellschaft
14. Tochtergesellschaften
15. Filialen
16. Niederlassungen
17. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen
VII.1.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in
18. Name
19. Vorname
20. Adresse
21. PLZ
22. Ort
23. Kanton
24. Land
25. Telefon
26. Telefax
27. E-Mail
28. Website
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29. Qualifikation
30. Aktivität
VII.2 Daten zu inländischen Behörden, Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen
31. Name
32. Adresse
33. PLZ
34. Ort
35. Kanton
36. Telefon
37. Telefax
38. E-Mail
39. Website
40. Aufgabenbereich
41. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen
VII.3 Daten zu ausländischen Behörden, internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen
42. Name
43. Adresse
44. PLZ
45. Ort
46. Kanton
47. Land
48. Telefon
49. Telefax
50. E-Mail
51. Website
52. Aufgabenbereich
53. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen
Datenbearbeitungsverodnung Kst GwG AS 2005
VII.4 Daten über die Person, über die um Auskunft ersucht wird VII.4.1 Juristische Personen oder Gesellschaften
54. Firma
55. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz
56. Adresse
57. PLZ
58. Ort
59. Kanton
60. Land
61. Telefon
62. Telefax
63. E-Mail
64. Website
65. Rechtsform
66. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit
67. Muttergesellschaft
68. Tochtergesellschaften
69. Filialen
70. Niederlassungen
71. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Person
72. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeitern
VII.4.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in
73. Name
74. Vorname
75. Adresse
76. PLZ
77. Ort
78. Kanton
79. Land
80. Telefon
81. Telefax
82. E-Mail
83. Website
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84. Ausbildung, berufliche Qualifikation
85. Aktivität
VII.5 Behörden, internationale und zwischenstaatliche Organisationen oder wissenschaftliche Institute
86. Name
87. Adresse
88. PLZ
89. Ort
90. Kanton
91. Land
92. Telefon
93. Telefax
94. E-Mail
95. Website
96. Aufgabenbereich
97. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Personen
98. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
VII.6 Verfahrensakten
99. Verfahrensakten (Korrespondenz und Beilage)
100. Rechtsmittelverfahrensakten (Korrespondenz und Beilage)
101. Entscheid der Kontrollstelle
102. Rechtsmittelentscheid/Entscheid Dritte Behörden
103. Diverses (insbesondere: Stellungnahmen der Kontrollstelle und unaufgefor-
dert eingereichte Dokumente Dritter)
VII.7 Massnahmen
104. Datum
105. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte)
106. Ergebnis (Massnahme/Sanktion/anderes)
107. Gebühren/Kosten
108. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle)
109. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
110. Strafanzeigen
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