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AS 2007 4343

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien

vom 12. März 1998

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 19972, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 23. April 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen

Bundesrat und der Regierung der Republik Argentinien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 4. Dezember 1997 Nationalrat, 12. März 1998 Der Präsident: Zimmerli Der Präsident: Leuenberger Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

1 Dieser Bestimmung entspricht Art. 54 Abs. 1 der Bundesverfassung vom

18. April 1999 (SR 101).

2 BBl 1997 IV 417

2004-0294 4343

Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien. BB AS 2007

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