AS 2007 4343
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien
vom 12. März 1998
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 19972, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 23. April 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen
Bundesrat und der Regierung der Republik Argentinien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 1997 Nationalrat, 12. März 1998 Der Präsident: Zimmerli Der Präsident: Leuenberger Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
1 Dieser Bestimmung entspricht Art. 54 Abs. 1 der Bundesverfassung vom
18. April 1999 (SR 101).
2 BBl 1997 IV 417
2004-0294 4343
Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien. BB AS 2007
4344