AS 2011 5005
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) (Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland)
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) (Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland)
Änderung vom 18. März 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 12. November 20101 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 20102, beschliesst:
I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19883 zum Parlaments- ressourcengesetz wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass ist der Ausdruck «Verwaltungsdelegation der Bundesversamm- lung» durch «Verwaltungsdelegation» zu ersetzen.
2bis Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung (Verwaltungsdelegation) legt für Ratsmitglieder, die im Zeitpunkt ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben, weitergehende Entschädigungen fest. Die Distanz vom Wohnort wird dabei angemessen berücksichtigt.
1bis Die Verwaltungsdelegation legt für Ratsmitglieder, die im Zeitpunkt ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben, weitergehende Entschädigungen fest. Die Distanz vom Wohnort wird dabei angemessen berücksichtigt.
3bis Die Verwaltungsdelegation legt für Ratsmitglieder, die im Zeitpunkt ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben, weitergehende Entschädigungen fest. Die Distanz vom Wohnort wird dabei angemessen berücksichtigt.