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AS 2021 86

Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens

SR 0.142.113.672; AS 2020 6451

Inkrafttreten des Abkommens Durch Notenaustausch vom 12. und 19. Januar 2021 haben sich die Vertragsparteien die Erfüllung ihrer innerstaatlichen gesetzlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Abkommens gemäss Artikel 36 Absatz 1 angezeigt. Das Abkommen tritt infolgedessen am 1. März 2021 in Kraft.

2021-0425 AS 2021 86

Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts aus der AS 2021 86 Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens. Abk. mit dem Vereinigten Königreich

Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens | Lexipedia | Lexipedia