AS 2026 107
Vereinbarung vom 19. Dezember 2006
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung
des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung
der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds
SR 0.831.451.41; AS 2007 2425
Mitteilung
Anlage |
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Es wird mitgeteilt, dass die Anlage seit dem Inkrafttreten der Vereinbarung erstmals auf den 15. April 2025 bereinigt worden ist.
Die bereinigte Anlage wird in der AS nicht publiziert. Sie kann auf der Internetseite www.gesetze.li > LR-Nr. 0.831.409.101.1 konsultiert werden.