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Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen - Zuständige kantonale Behörde für die Aussprechung und Vollstreckbarerklärung deutscher Gerichtsentscheidungen und gerichtlicher Vergleiche, die nicht auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtet sind