Gegen die ablehnenden Entscheide über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts oder die Erteilung des Kantonsbürgerrechts kann beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden. *
Die ablehnenden Entscheide der Gemeinde und des Grossen Rates werden summarisch begründet. Der Gesuchsteller kann innerhalb von 30 Tagen verlangen, dass ihm ein begründeter Entscheid zugestellt wird. Die Beschwerdefrist läuft ab der Zustellung des begründeten Entscheids. *
Die aufgrund des vorliegenden Gesetzes und seines Reglements gefällten Entscheide, die in die Zuständigkeit des Departements fallen, sind mit Beschwerde an den Staatsrat anfechtbar.
Im Übrigen wird das Verfahren durch das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege geregelt.