Einzelne Praxis-Kurse und Vorträge werden mit 80 Franken brutto pro Stunde entschädigt. *
Einzelne Kurse, die von den jeweiligen Spezialisten durchgeführt werden, basieren auf einer Leistungsvereinbarung (Unterschrift mit Leistungsvertrag). Sie werden Fall für Fall, gemäss den üblichen Preisen für ähnliche Leistungen entschädigt. *
Die Prüfungsexperten der Walliser Landwirtschaftsschule werden gemäss einschlägiger Staatsratsentscheide entschädigt. *
Vorbehalten bleibt die Bezahlung gemäss der Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule. *