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221.21

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Konsumkredit

vom 13.05.2004 (Stand 01.07.2004)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Wallis

eingesehen das Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001;

eingesehen die Verordnung zum Konsumkreditgesetz vom 6. November 2002;

eingesehen die Artikel 31 Absatz 3 und 42 Absatz 2 der Kantonsverfassung;

auf Antrag des Staatsrates,

verordnet:

Art. 1 Grundsatz und zuständige Behörde

Die gewerbsmässige Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten unterliegen einer kantonalen Bewilligung.

Der Staatsrat bestimmt die zuständige Behörde und regelt das Verfahren der Erteilung, der Erneuerung, der Verweigerung und des Entzugs der kantonalen Bewilligung in einer Verordnung.

Art. 2 Gebühren

Die Erteilung, Erneuerung und Verweigerung einer Bewilligung sowie die Überwachungsmassnahmen unterliegen einer Gebühr von maximal 1'000 Franken.

Die Bestimmungen des Gesetzes betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden sind anwendbar.

Art. 3 Strafbestimmungen

Jede Person, welche gegen die Vorschriften dieses Gesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen verstösst, kann mit einer Busse bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Die Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.

Art. 4 Rechtsmittel

Die Entscheide der zuständigen Behörde, mit Ausnahme der administrativen Strafverfügungen, unterliegen der Beschwerde an den Staatsrat.

Die Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.

Art. 5 Schlussbestimmungen

Der Staatsrat wird beauftragt, das Interkantonale Konkordat über Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen vom 8. Oktober 1957 zu kündigen.

Da es sich um die Anwendung eines Bundesgesetzes handelt, ist das vorliegende Gesetz dem Referendum nicht unterstellt.

Der Staatsrat erlässt alle notwendigen Bestimmungen zum Vollzug dieses Gesetzes und bestimmt dessen In-Kraft-Treten.

Egress

CSW BO/Abl. 26/2004

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
13.05.2004 01.07.2004 Erlass Erstfassung BO/Abl. 26/2004

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 13.05.2004 01.07.2004 Erstfassung BO/Abl. 26/2004
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