Dieses Reglement regelt die Grundsätze zur Organisation und zum Ablauf der Inspektion der obligatorischen Schulzeit, des Unterrichts der Primar- und Sekundarstufe I und II. Die Inspektion des Berufsschulunterrichts unterliegt besonderen Bestimmungen. *
Das Departement für Erziehung, Kultur und Sport (nachfolgend: Departement) erlässt zusätzliche Bestimmungen und Weisungen, was insbesondere die administrative Organisation der Inspektion der betreffenden Schulen anbelangt.
Jede im vorliegenden Reglement benutzte Bezeichnung einer Person, eines Statutes, einer Funktion oder eines Berufes wird für Frau und Mann im gleichen Sinne verwendet.