Das Gebiet "Achera Biela" auf Territorium von Ried-Brig und Termen wird zum Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung erklärt. Massgebend ist der Auszug des Katasterplanes 1:2'000, der dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt ist.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinden gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzone auszuscheiden.