Der See von Morgins und seine Umgebung (A), das Flachmoor (B) und seine Pufferzone (C) sowie die Kernzone des Amphibienlaichgebietes (A, B, C) und die Region von Pertuis - Fécon (D), gelegen auf Territorium der Gemeinde Troistorrents, werden zum Schutzgebiet erklärt. Die Abgrenzungen sind auf einem Planauszug im Massstab 1:5'000 aufgeführt, der dem Original des vorliegenden Entscheides beigelegt ist. Massgebend ist der Plan des Geometers.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt. Die Sektoren A, B und C (See und Umgebung; Flachmoor und seine Pufferzone; Kernzone des Amphibienlaichgebietes) sind im Nutzungs-plan der Gemeinde Troistorrents gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzone auszuscheiden. Der Sektor D (Perthuis und Fécon) ist als Landschaftsschutzzone auszuscheiden.
Der vorliegende Entscheid wird in das Baureglement der Gemeinde Troistorrents integriert.