Die Auengebiete "Zeiterbode", auf Gebiet der Gemeinden Biel und Selkingen und "Matte" auf Gebiet der Gemeinden Gluringen und Reckingen werden zu Naturschutzgebieten erklärt. Massgebend sind die Ausschnitte der Landeskarte 1:5'000, die dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt sind.
Die Schutzgebiete werden an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und sind im Nutzungsplan der Gemeinden gemäss Artikel 17 RPG als Schutzzonen auszuscheiden.