Das Auengebiet "Grund", gelegen auf Gebiet der Gemeinden Ried-Brig und Brig-Glis, wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Massgebend ist der Auszug der Landeskarte 1:5'000, der dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt ist. Das Schutzgebiet umfasst das Objekt Nr. 138 des Bundesinventars der Auengebiete von nationaler Bedeutung.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinden gemäss Artikel 17 RPG als Schutzzone auszuscheiden.