Die kriegswirtschaftliche Organisation wird vom Vorsteher des Departementes des Innern, der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie geleitet. Im Verhinderungsfall ist der Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements dessen Stellvertreter.
Ihm zur Seite stehen das kantonale Kriegswirtschaftsamt sowie die Kriegswirtschaftsämter der Gemeinden.
Je nach dem augenblicklichen Bedarf können andere Verwaltungsabteilungen des Staates für die Ausführung der kriegswirtschaftlichen Aufgaben herangezogen werden.