Die kantonale Baukommission erhebt bei der Eröffnung einer Verfügung betreffend ein Baubewilligungsgesuch gemäss nachfolgendem Tarif folgende Kosten und Gebühren:
- Abbruch von Bauten Fr. 100 bis 500
- Bau von Mauern und Einfriedungen Fr. 100 bis 500
- geringfügige Umbauten Fr. 100 bis 500
- für Reklameeinrichtungen, je Fr. 100 bis 500
- Zisterne, Tankstelle Fr. 100 bis 500
- Installationen zur Gewinnung von Energie Fr. 100 bis 500
- Bau einer Garage mit einer Box Fr. 200
- Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box
- landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser Fr. 100 bis 500
- kleine Bauten Fr. 100 bis 500
- Sportanlagen Fr. 100 bis 500
- Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche Fr. 200 bis 1'000
- Ausbeuten von Material Fr. 500 bis 1'000
- Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrie- oder Geschäftsgebäudes, gemeinsame Garage, gemäss Kostenvoranschlag (BKP2):
| 1. | bis zu einer Million inbegriffen | 2‰, Minimum Fr. 200 |
| 2. | mehr als eine Million | Fr. 3'000 bis 4'000 |
- kompliziertes Dossier bis zu Fr. 15'000
- Verweigerung der Baubewilligung Fr. 200 bis 1'000
- ausserordentliche Untersuchungskosten (Augenscheinverhandlungen, Berichte, Fotos, usw.) Fr. 100 bis 500