Vor-Ort-Kontrollen von Betrieben mit Sömmerungsbeiträgen werden in Höhe von 50 Franken pro Alpe fakturiert. Die Gebühr wird jedes Jahr festgelegt.
Vor-Ort-Kontrollen von Sömmerungsbetrieben mit Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen werden in Höhe von 4 Prozent der Beiträge fakturiert. Die Gebühr wird jedes Jahr festgelegt.
Kontrollen im Bereich der Biodiversität Qualitätsstufe 2 von Grund-Betrieben mit Biodiversitätsbeiträgen der Qualitätsstufe 2 werden in Höhe von 3 Prozent der Beiträge fakturiert. Die Gebühr wird jedes Jahr festgelegt.
Die Beurteilung der Qualität der Biodiversität auf Grund-Betrieben wird nur einmal in Höhe von 100 Franken pro Hektare fakturiert, aber mindesten 100 Franken pro Betrieb.
Verlangt ein Besitzer oder ein Bewirtschafter ein Gegengutachten, um die von der administrativen Behörde veranlasste Schätzung anzufechten, wird eine Gebühr erhoben, falls diese Gegenexpertise die Eingangsresultate bestätigt. Diese wird wie folgt berechnet:
- Kategorie A (zusätzliches Gutachten der Biodiversitätsqualität):
- Kategorie B (andere zusätzliche Gutachten): bis zu 500 Franken pro Betrieb.
Die elektronische Erfassung der Flächendeklaration zum Erhalt von Direktzahlungen ist für alle Bewirtschafter obligatorisch. Die Erfassung der Flächen auf dem alten Papierformular ist nicht mehr gültig. Das Amt kann auf Anfrage des Bewirtschafters gegen eine Gebühr von 150 Franken pro Stunde die Daten elektronisch erfassen. *