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910.105

Beschluss betreffend die Entschädigungen an die Mitglieder der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung

vom 26.09.2007 (Stand 01.06.2013)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Wallis

eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung;

eingesehen Artikel 5 der Verordnung über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes vom 20. Juni 2007;

eingesehen, dass es sich bei der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung um eine auf technische Fragen spezialisierte Entscheidbehörde handelt;

auf Antrag des Departements für Volkswirtschaft und Raumentwicklung,

beschliesst:

Art. 1 Sitzungen und Zeitaufwand

Die Entschädigungen der Mitglieder, Schreiber und Schreiber-Stellvertreter der Kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung (nachfolgend: die Kommission), welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, Redaktion der Leitenscheide, usw.) werden wie folgt festgelegt:

  1. für die Mitglieder:  
  1. pro Tag Fr. 500
  2. pro Halbtag Fr. 250
  3. pro Einzelstunde Fr. 60
  1. für die Schreiber und Schreiber-Stellvertreter:  
  1. pro Stunde Fr. 180

Der Präsident der Kommission erhält zusätzlich eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken.

Art. 2 Spesen

Die Spesen (Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung) werden entsprechend dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 23. Juni 1999 festgelegt.

Art. 3 Übrige Kosten

Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.

Art. 4 Zahlung

Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund von periodischen Abrechnungen, welche in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erstellt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Art. 5 Veröffentlichung und Inkrafttreten

Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Er tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Egress

CSW RO/AGS 2007 f 517 | d 527

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
26.09.2007 01.01.2008 Erlass Erstfassung RO/AGS 2007 f 517 | d 527
12.08.2009 01.09.2009 Art. 1 Abs. 1, a) eingefügt BO/Abl. 22/2010
12.08.2009 01.09.2009 Art. 1 Abs. 1, b) eingefügt BO/Abl. 22/2010
19.06.2013 01.06.2013 Art. 1 Abs. 1, b) geändert BO/Abl. 26/2013

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 26.09.2007 01.01.2008 Erstfassung RO/AGS 2007 f 517 | d 527
Art. 1 Abs. 1, a) 12.08.2009 01.09.2009 eingefügt BO/Abl. 22/2010
Art. 1 Abs. 1, b) 12.08.2009 01.09.2009 eingefügt BO/Abl. 22/2010
Art. 1 Abs. 1, b) 19.06.2013 01.06.2013 geändert BO/Abl. 26/2013