AS 2003 903
Bundesbeschluss zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen
Bundesbeschluss zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen
vom 4. Juni 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Juli 20012, beschliesst:
Art. 1
1 Der am 7. Oktober 2000 unterzeichnete Vertrag zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Arabischen Republik Ägypten über Rechtshilfe in Straf- sachen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 7. März 2002 Ständerat, 4. Juni 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz