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AS 2004 903

Bundesbeschluss über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik

Bundesbeschluss über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik

vom 11. Dezember 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 3. September 20032 über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 mit dem

Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 8. Dezember 2003 Ständerat, 11. Dezember 2003 Der Präsident: Max Binder Der Präsident: Fritz Schiesser Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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