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AS 2006 1845

Briefwechsel vom 26. Oktober/1. November 2004 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Ergänzung des Briefwechsels vom 18. Juni/5. Juli 1973 über die Anwendung des schweizerisch-französischen Abkommens vom 13. September 1965 betreffend die Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung auf französisches Hoheitsgebiet

Briefwechsel vom 26. Oktober/1. November 2004 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Ergänzung des Briefwechsels vom 18. Juni/5. Juli 19731 über die Anwendung des schweizerisch- französischen Abkommens vom 13. September 19652 betreffend die Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung auf französisches Hoheitsgebiet

In Kraft getreten am 1. November 2004

Übersetzung3

Die Vorsteherin Bern, 1. November 2004 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Herrn Michel Barnier Aussenminister Paris

Sehr geehrter Herr Minister Ich beehre mich, den Empfang Ihres Briefes vom 26. Oktober 2004 zu bestätigen, der wie folgt lautet:

«Angesichts der täglichen Verkehrsbehinderungen, denen Beamte der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung ausgesetzt sind, die den Zollposten von Meyrin passieren müssen, um durch das Eingangstor auf schweizerischem Hoheitsgebiet auf das Gelände der Organisation zu gelangen, haben sich unsere beiden Regierungen auf die Eröffnung eines neuen Zugangs zum Gelände der Orga- nisation auf französischem Hoheitsgebiet beim Kreisverkehr von Saint-Genis- Pouilly geeinigt, den Beamte der Organisation auf dem Weg von/zu ihrem Arbeits- ort benutzen können. Aufgrund dieser Vereinbarung wurde der Pachtvertrag vom 13. September 1965 zwischen der französischen Regierung und der Organisation mit einem zweiten Vertragszusatz vom 1. Oktober 2004 geändert. Laut Punkt II des Briefwechsels vom 18. Juni/5. Juli 19734 muss jede Wegöffnung, die dazu dient, die französischen und schweizerischen Grundstücke miteinander zu verbinden, Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung zwischen den französischen und schweizerischen Behörden bilden, ausser sie führt auf Grundstücke, die der Organisation durch den Staat Genf gemäss Baurechtsvertrag vom 11. Februar 1959

Beilage7 zur Kenntnis: Karte des CERN-Geländes

6 SR 0.631.252.934.95 7 Die Karte des CERN-Geländes wird in der AS nicht veröffentlicht. Sie kann bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für Kernphysikalische AS 2006 Forschung auf französisches Hoheitsgebiet. Briefwechsel mit Frankreich

Briefwechsel vom 26. Oktober/1. November 2004 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Ergänzung des Briefwechsels vom 18. Juni/5. Juli 1973 über die Anwendung des schweizerisch-französischen Abkommens vom 13. September 1965 betreffend die Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung auf französisches Hoheitsgebiet | Lexipedia | Lexipedia