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AS 2007 6635

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Änderung vom 14. November 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 10. Juni 20041 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Grundsatz Beim Stellenabbau ist der zukünftige Personaleinsatz so zu gestalten, dass möglichst viele betroffene Angestellte in der Verwaltungseinheit weiterbeschäftigt werden können.

Art. 3 Einleitungssatz Die Departemente und die Bundeskanzlei entscheiden in welchen Funktionsgruppen oder Berufskategorien offene Stellen:

Art. 6 Abs. 1, 2 Bst. c und 3

1 Jedes Departement und die Bundeskanzlei können bei Bedarf ein Job-Center

bilden.

2 Das Job-Center:

c. sorgt zusammen mit den zuständigen Personaldiensten für die notwendige Umschulung und die gezielte Weiterbildung der betroffenen Angestellten;

3 Aufgehoben

Art. 9 Abs. 1

1 Die Departemente und die Bundeskanzlei finanzieren ihre Massnahmen nach

dieser Verordnung.

1 SR 172.220.111.5

2007-2198 6635

Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen AS 2007 von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Aufgehoben

Art. 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer

1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember

2008.

2 Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

14. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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