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AS 2009 1697

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

vom 23. März 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 20062, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 20. September 20053 zwischen der Schweizerischen Eidge-

nossenschaft und der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Ständerat, 23. März 2007 Nationalrat, 23. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 12. Juli 2007 unbenützt abge- laufen.4

13. Juli 2007 Bundeskanzlei

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