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AS 2011 4855

Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire

Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d’Ivoire

Änderung vom 27. Oktober 2011

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 19. Januar 20111 über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d’Ivoire, verordnet:

I Der Anhang der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d’Ivoire wird wie folgt geändert:

A. Natürliche Personen Folgende Einträge werden gestrichen:

19. Yao N’Dré

Geb. am 29. Dezember 1956 Präsident des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; Ableh- nung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demo- kratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

52. Timothée Ahoua N’Guetta

Geb. am 25. April 1931 in Aboisso; Reisepass-Nr.: PD-AE/084FK10 (gültig bis 20. Oktober 2013) Mitglied des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

54. Bruno Walé Ekpo

Mitglied des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

55. Félix Tano Kouakou

Geb. am 12. März 1959 in Ouelle; Reisepass-Nr.: PD-AE/091FD05 (gültig bis 13. Mai 2010) Mitglied des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

1 SR 946.231.128.9

2011-2062 4855

Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d‘Ivoire AS 2011

56. Hortense Kouassi Angoran

Mitglied des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

57. Joséphine Suzanne Touré

Geb. am 28. Februar 1972 in Abidjan; Reisepass-Nr.: PD-AE/032GL12 (gültig bis 7. Dezem- ber 2012); 08AA62264 (gültig bis 6. April 2014) Mitglied des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

70. Generalleutnant Philippe Mangou

Generalstabschef: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d’Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

78. Generalleutnant Kassaraté Edouard Tiapé

Oberbefehlshaber der Gendarmerie: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völker- rechts in Côte d’Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewähl- ten Präsidenten zu unterstellen.

II Diese Änderung tritt am 31. Oktober 2011 in Kraft.2

27. Oktober 2011 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Micheline Calmy-Rey

2 Diese Änderung wurde am 28. Okt. 2011 vorerst im ausserordentlichen Verfahren

veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

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