AS 2011 835
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
Verordnung über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 19. Januar 2011
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 30. März 19821 über die Ausbildung und die Lehrab- schlussprüfung der Cheministen; b. der dazugehörige Lehrplan vom 30. März 19822 für den beruflichen Unter- richt.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Lernende, die ihre Ausbildung als Cheminist vor dem 1. Februar 2011 begonnen
haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2014 auf sein Verlangen
nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.
19. Januar 2011 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Die Direktorin: Ursula Renold
SR 412.101.221.59