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AS 2012 619

Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung

Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung

SR 0.235.11; AS 2008 731

Geltungsbereich am 25. Januar 2012, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Bulgarien 8. Juli 2010 1. November 2010 Moldau 28. September 2011 1. Januar 2012 Montenegro 3. März 2010 1. Juli 2010 Niederlande Karibische Gebiete (Bonaire, Sint Eustatius und Saba) 10. Oktober 2010 10. Oktober 2010 Spanien* 3. Juni 2010 1. Oktober 2010 Ukraine 30. September 2010 1. Januar 2011 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2008 735 und 2010 597.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2012-0178 619

Automatische Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich AS 2012 Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung. Zusatzprot.

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