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AS 2013 1335

Verordnung des WBF über die Personensicherheitsprüfungen

Verordnung des WBF über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-WBF)

Änderung vom 7. Mai 2013

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verordnet:

I Der Anhang der Verordnung des WBF vom 2. November 20111 über die Personen- sicherheitsprüfungen wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.

7. Mai 2013 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Johann N. Schneider-Ammann

1 SR 120.422

2013-0896 1335

Personensicherheitsprüfungen. V des WBF AS 2013

Anhang (Art. 1 Abs. 2)

1. Generelle Funktionen innerhalb des WBF nach Anhang 1 PSPV

Funktionen Prüfstufen

… Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 Aussteller/innen von elektronischen Zertifikaten (Local Registration 10 Authority Officer; LRA-Officer)

2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des WBF

2.2 Staatssekretariat für Wirtschaft

Funktionen Prüfstufen

… Leiter/in Ressort Europa/Zentralasien 11 Mitarbeiter/innen, die ins EDA detachiert werden 11

2.4 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Funktionen Prüfstufen

Mitarbeiter/innen mit Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten 10 Informationen

2.5 ETH-Bereich

Funktionen Prüfstufen

Präsident/in ETH-Rat 12

2.5.1 ETH Zürich

Funktionen Prüfstufen

Präsident/in 12

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Personensicherheitsprüfungen. V des WBF AS 2013

2.5.2 ETH Lausanne

Funktionen Prüfstufen

Präsident/in 12

2.5.3 Paul-Scherrer-Institut

Funktionen Prüfstufen

Direktor/in 12

2.5.4 Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft

Funktionen Prüfstufen

Direktor/in 12

2.5.5 Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt

Funktionen Prüfstufen

Direktor/in 12

2.5.6 Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und

Gewässerschutz

Funktionen Prüfstufen

Direktor/in 12

3. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund

internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss Bei Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss, richtet sich die Prüfstufe nach den Anforderungen des betreffenden internationalen Abkommens.

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Personensicherheitsprüfungen. V des WBF AS 2013

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