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AS 2014 465

Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation

Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation

vom 12. Februar 2014

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Einziger Artikel Artikel 5 Absätze 1 Buchstaben b und c, 2 und 3 sowie Artikel 6 Absatz 1 Buch- stabe b der Verordnung vom 29. November 20131 über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation treten am 1. März 2014 in Kraft.2

12. Februar 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 420.126; bereits in Kraft gesetzte Bestimmungen: AS 2013 4639 4642.

2 Der Beschluss über das Inkrafttreten wurde am 10. Februar 2014 im vereinfachten Verfahren gefällt.

2013-3155 465

Abschliessende Inkraftsetzung der Verordnung über die Begleitmassnahmen AS 2014 für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation. V

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