AS 2015 421
Abkommen vom 14. Februar 2013 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
Berichtigung
Abkommen vom 14. Februar 2013 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
AS 2014 1743; SR 0.672.933.63
Berichtigung gemäss Notenaustausch vom 25. September 2014/7. Januar 2015, in Kraft seit 7. Januar 2015
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 20 erster Satz statt: (20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schwei- zerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unter- nehmen, an dem eine oder mehrere spezifizierte US-Personen massgeblich beteiligt sind, gehalten wird. …
muss es heissen: (20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schwei- zerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unterneh- men mit einer oder mehreren «beherrschenden Personen», die spezifizierte US-Personen sind, gehalten wird. …
Anhang I
Abschn. II.B.4 Bst. a Ziff. 1, Bst. b Ziff. 1, Bst. c Ziff. 1, Bst. d Ziff. 1 und Abschn. IV.D.3 Bst. c Ziff. 1
statt: … (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular), …
2015-0136 421
Abk. zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika AS 2015 über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA. Berichtigung
muss es heissen: … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten For- mular erfolgen), …
Abschn. IV.D.1 Bst. b, Abschn. IV.D.4 Bst. b und c Ziff. 2
statt: … (auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular) …
muss es heissen: … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen verein- barten Formular erfolgen) …
3. Februar 2015 Bundeskanzlei