AS 2016 1281
Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM-Verordnung, EHSM-V)
Änderung vom 12. März 2016 (AS 2016 939; SR 415.012)
Art. 25
statt: …
Art. 24 Studieninhalte 1 Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt. 2 Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.
Art. 26 Abs. 3
3 Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die
Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejeni- gen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Mas- terthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. …
2016-1119 1281
EHSM-Verordnung. Berichtigung AS 2016
muss es heissen: …
Art. 24 Studieninhalte 1 Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt. 2 Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.
Art. 25 Aufgehoben
Art. 26 Abs. 3
3 Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die
Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejeni- gen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Mas- terthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. …
3. Mai 2016 Bundeskanzlei