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AS 2016 1281

Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM-Verordnung, EHSM-V)

Änderung vom 12. März 2016 (AS 2016 939; SR 415.012)

Art. 25

statt: …

Art. 24 Studieninhalte 1 Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt. 2 Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.

Art. 26 Abs. 3

3 Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die

Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejeni- gen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Mas- terthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. …

2016-1119 1281

EHSM-Verordnung. Berichtigung AS 2016

muss es heissen: …

Art. 24 Studieninhalte 1 Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt. 2 Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.

Art. 25 Aufgehoben

Art. 26 Abs. 3

3 Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die

Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejeni- gen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Mas- terthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. …

3. Mai 2016 Bundeskanzlei