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AS 2016 427

Beschluss Nr. 4/2015 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q der Konvention Luftverkehr des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA)

Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Beschluss Nr. 4/2015 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q der Konvention Luftverkehr

Angenommen am 12. November 2015 In Kraft getreten für die Schweiz am 12. November 2015

Übersetzung1 Der Rat gestützt auf den Willen der Mitgliedstaaten, die Konvention regelmässig zu aktuali- sieren gemäss Entwicklungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum und den Bilateralen Verträgen vom 21. Juni 19992 zwischen der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitglied- staaten, gestützt auf Artikel 53 (3) der Konvention, welcher den Rat die Befugnis erteilt, die Anlage zum Anhang Q der Konvention3 zu ändern, gestützt auf die Empfehlung des Luftverkehrsausschusses in seinem Bericht an den Rat, die Anlage zum Anhang Q der Konvention zu ändern, Ref. 15-6274, beschliesst:

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