AS 2018 5419
Übereinkommen gegen Doping
Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
SR 0.812.122.1; AS 1993 1238
Neufassung des Anhangs Anlässlich ihrer in Strassburg abgehaltenen neunundvierzigsten Tagung am 30. Ok- tober 2018 hat die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen die Neufas- sung des Anhangs beschlossen. Die Neufassung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2019/Welt-Anti-Doping-Code: Jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann gemäss Artikel 19 des Sport- förderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 für Massnahmen gegen Doping bei der zuständigen Stelle (Antidoping Schweiz) auf französisch und deutsch kostenlos unter www.antidoping.ch/ abgerufen werden.
1 SR 415.0
2018-3567 5419
Doping. Übereink. AS 2018
5420