AS 2019 1071
Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen
Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen
SR 0.451.461; AS 2013 2301
Geltungsbereich am 20. März 2019, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Israel* 15. Dezember 2014 B 14. Januar 2015 Serbien 8. Februar 2019 B 10. März 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die englischen Texte können auf der Internetseite der britischer Regierung: www.gov.uk/government/collections/treaties-for-which-the-uk-is-depositary eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2013 2301.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2019-0880 1071
Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen. Abk. AS 2019