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AS 2019 1071

Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen

Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen

SR 0.451.461; AS 2013 2301

Geltungsbereich am 20. März 2019, Nachtrag1

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Israel* 15. Dezember 2014 B 14. Januar 2015 Serbien 8. Februar 2019 B 10. März 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die englischen Texte können auf der Internetseite der britischer Regierung: www.gov.uk/government/collections/treaties-for-which-the-uk-is-depositary eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2013 2301.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2019-0880 1071

Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen. Abk. AS 2019

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