AS 2020 4165
Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021
Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021
Aufhebung vom 3. September 2020
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung des WBF vom 19. November 20191 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021 wird auf den 1. Januar 2021 aufgehoben.
3. September 2020 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin
1 AS 2019 4101
2020-1989 4165
Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen AS 2020 für die Jahre 2020 und 2021. V des WBF