AS 2021 657
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)
Änderung vom 27. Oktober 2021
Der Schweizerische Bundesrat, verordnet:
I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
27. Oktober 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 431.012.1
2021-3496 AS 2021 657
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Anhang (Art. 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8a Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 13n)
Liste der statistischen Erhebungen
Statistiken Nr. 12, 13, 17, 25, 26, 32, 35, 46, 47, 48, 50, 53, 72, 73, 74, 98, 101, 102, 104, 154, 171, 177, 180, 184, 195, 201, 211, 212 und 213.
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführen pseudonymisierter Personen-, Haushalts-, Gebäude- und Wohnungsdaten der registerbasierten Volkszählung, anonymisierter Perso- nen- und Haushaltsdaten aus den Volkszählungen von 1990 und 2000, pseudonymisierter Daten aus der Statistik der ausländischen Wohnbe- völkerung (PETRA) von 1995 bis
2010 sowie der Zivilstandsereignisse
gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung für Kohor- tenanalysen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Strukturerhe- bung, Gebäude- und Wohnungsstatis- tik (GWS), Statistik der Zivilstand- sereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Volkszählungen von 1990 und 2000, Statistik der ausländischen Wohnbe- völkerung (PETRA) von 1995 bis 2010, Register der Zentralen Aus- gleichsstelle (ZAS) Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: –
2 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.
13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
Betrifft nur den französischen und den italienischen Text
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/IV-pflichtige Einkommen, AHV/IV-Renten und andere Leistun- gen der Sozialversicherungen; AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Schweizerische Ar- beitskräfteerhebung (SAKE), Regis- ter der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]) Befragte: ZAS, SECO (Registererhebungen) Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: ZAS, SECO Besondere Bestimmungen: –
3 / 26
25. Produzenten- und Importpreisindex
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnen- markt und für den Export; Import- preise; Rabatte, Strukturdaten (Men- gen, Umsätze) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerver- waltung (ESTV) und Eidgenössi- schen Zollverwaltung (EZV) Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisation Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Ver- waltungsstellen, Branchenorganisati- onen, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Befragte, die ihre Verkaufsdaten im Internet publizieren, müssen dem BFS ermöglichen, diese Daten auto- matisiert aus der Webseite herauszu- lesen.
26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter
Verbraucherpreisindex
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Konsumentenpreise, Rabatte, Struk- turdaten (Mengen, Umsätze). und bezeichnende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die pri- vaten Haushalte von Bedeutung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung
4 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Liegen Verkaufsdaten in elektroni- scher Form vor, so sind die Befrag- ten verpflichtet, diese in der benötig- ten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen Befragte, die ihre Verkaufsdaten im Internet publizieren, müssen dem BFS ermöglichen, diese Daten auto- matisiert aus der Webseite herauszu- lesen.
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen / ESTV Auskunftspflicht: Freiwillig für die Unternehmen / obligatorisch für die ESTV (Verrech- nungssteuer) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
5 / 26
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen
(Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitglie- dern, Indikatoren zu den Lebensbe- dingungen, zur Armut und zur sozia- len Ausgrenzung, andere soziodemo- grafische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situa- tion der Haushalte und ihrer Mitglie- der, Sonderthemen; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befra- gung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungssta- tistik (GWS), Neurentenstatistik (NRS), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirt- schaft [SECO]), kantonale Steuerre- gister und Statistik der Sozialhilfe- empfänger/innen Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), kantonale und kommunale Steuerbehörden, ZAS und SECO (Registererhebungen) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privathaus- halten (Befragung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden, ZAS und SECO
6 / 26
Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhe- bung teilnehmen, dürfen Personenbe- zeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwen- det werden.
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Informationssystem Verkehrszulas- sung (IVZ) des Bundesamts für Strassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich und jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
47. Strassenfahrzeugbestand
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiede- nen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Informationssystem Verkehrszulas- sung (IVZ) des Bundesamts für Strassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
7 / 26
48. Gütertransporte auf der Strasse
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung auf dem Kor- respondenzweg oder mittels Internet- Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informations- system Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerver- kehrsabgabe (LSVA) der Eidgenössi- schen Zollverwaltung Befragte: Halter/innen von schweren Sachen- transportfahrzeugen mit Immatrikula- tion in der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Erhebungsgegenstand: Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser durch BFS
8 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Befragte: Kantonale und kommunale Polizei- stellen, Schadenzentrum des Eidge- nössischen Departements für Vertei- digung, Bevölkerungsschutz und Sport Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Militärpolizei, BFS Besondere Bestimmungen: Gemäss Verordnung vom 30. No- vember 2018 über das Informations- system Strassenverkehrsunfälle (ISUV; SR 741.57), insbesondere Artikel 12 und 13
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Energieverbrauch, Produktion erneuerbare Energie, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförde- rungsmittel, Fahrleistungen, Ver- kehrsaufkommen und Verkehrsleis- tungen; spezifisch für den kom- binierten Güterverkehr: Infrastruk- tur, Investitionsbeiträge und Abgel- tungen, Fahrleistungen, Verkehrsauf- kommen, Verkehrsleistungen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Kombinierter Güterverkehr: Teiler- hebung, Kombination modaler Daten und Statistiken Befragte: 1. Inhaber von eidgenössischen Per- sonenbeförderungskonzessionen und -bewilligungen, Eisen- bahninfrastrukturkonzessionen und Netzzugangsbewilligungen für: – die Personenbeförderung, – den Gütertransport,
9 / 26
– den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen
2. aufgrund eines Staatsvertrages
oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schiff- fahrtsunternehmen
3. Betreiber von Umschlagsanlagen
(nur für den Teil des kombinier- ten Güterverkehrs) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich, 5-jährlich Umschlagsanlagen des kombinierten Güterverkehrs: jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS
(Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen im- matrikulierten Personen und Prüfun- gen im Anschluss an Hochschulstu- dien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi- nistrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebun- gen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS)
10 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Befragte: Schweizerische Hochschulen, univer- sitäre und extrauniversitäre Prüfungs- organe, Bundesamt für Gesundheit (BAG) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, jährlich für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Rektorenkonferenz der schweizeri- schen Hochschulen (swissuniversi- ties), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV- Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Da- tum und Stufe der letzten bestande- nen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zwei- ten Bildungsweg handelt; Gesamt- zahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungs- ausweises; Geburtsjahr, Staatsange- hörigkeit und Geschlecht der studie- renden Person, Vollzeitäquivalente der Studierenden.
11 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Die Resultate werden pro Hoch- schule veröffentlicht. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.
73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen
und Hochschulabsolventen Betrifft nur den französischen und den italienischen Text
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Zeitbudget,, Erwerbstätig- keit, finanzielle Situation, Wohnsitu- ation, Mobilität, Gesundheit, sozio- demografische Merkmale; AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studie- rendendatei SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fach- hochschulen und pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktin- formationen (Post- und E-Mail-Ad- ressen der ausgewählten Studieren- den). Die Resultate werden pro Hoch- schule veröffentlicht.
12 / 26
98. Strukturerhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungsge- setzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungspro- gramms nach Artikel 9 der Volks- zählungsverordnung vom 19. De- zember 2008 (SR 431.112.1); AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
200 000 Personen: schriftliche Be-
fragung in Papier- und elektronischer Form; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Betriebs- und Unterneh- mensregister (BUR), AHV- Ausgleichskassen, Mitgliederliste der Christkatholischen Kirche. Aufstockungsmöglichkeit: Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privathaus- halten; Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden, AHV- Ausgleichskassen, Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember bis März Periodizität: Jährlich mit Stichtag 31. Dezember Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –
13 / 26
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; Mixed-Mode- Methode CAWI (Online-Befragung) und CATI (telefonische Interviews); Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]) Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: April bis Oktober Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien; AHV- Versichertennummer
14 / 26
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; Mixed-Mode- Methode CAWI (Online-Befragung) und CATI (telefonische Interviews); Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Register der Sozialversi- cherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privathaus- halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2013 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr:
Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abon- nementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitauf- wand, Fahrtzwecke, Wahl des Ver- kehrsmittels; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, ergän- zende schriftliche Befragung mög- lich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), Betriebs-
15 / 26
und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), räumliche Daten (z. B. Distanzen). Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus- halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kan- tone und Regionen, private Befra- gungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten
Daten landwirtschaftlicher Betriebe
Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft (Agroscope) Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsergebnisse, Daten für die Berechnung von agroökologi- schen Indikatoren und Zusatzinformationen von Landwirt- schaftsbetrieben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zufallsstichprobe (Stichprobe Einkommenssituation), Teilerhebung (Stichproben Betriebsführung und agroökologische Indikatoren nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich
16 / 26
Mitwirkende bei der Durchführung: Landwirtschaftliche Treuhandstellen, Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz treuland, Rekrutierungsstelle Besondere Bestimmungen: Gemäss Artikel 185 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. Ap- ril 1998 (SR 910.1) und der Verord- nung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) Vertrag zur Übermittlung ökonomi- scher und ökologischer Daten von Landwirtschaftsbetrieben an die Zentrale Auswertung (ZA). Zustimmungserklärung zur Erhebung und Verknüpfung von Daten für die zentrale Auswertung von Buchhal- tungen bzw. agroökologischen Indi- katoren (Voraussetzung für Datenlie- ferung)
171. Detailhandelsumsatzstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivi- tät und Produktegruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Vollerhe- bung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Betriebs- und Unterneh- mensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidge- nössische Zollverwaltung Befragte: Unternehmen, Wirtschaftsorganisa- tionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich
17 / 26
Mitwirkende bei der Durchführung: Wirtschaftsorganisationen, Konjunk- turforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) Besondere Bestimmungen: –
177. Dienstleistungsumsatzstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Daten über die Umsätze oder Ersatz- variable für folgende Aktivitäten: – Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen – Grosshandel ausser Motorfahr- zeuge – Verkehr und Lagerei – Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie – Information und Kommunikation – Grundstücks- und Wohnungswe- sen – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techni- schen Dienstleistungen – Erbringung von sonstigen wirt- schaftlichen Dienstleistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Vollerhe- bung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Betriebs- und Unter- nehmensregister (BUR), Eidgenössi- sche Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung Befragte: Unternehmen, Wirtschaftsorganisa- tionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Wirtschaftsorganisationen Besondere Bestimmungen: –
18 / 26
180. Güterverkehr mit Lieferwagen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Inländische leichte Sachentransport- fahrzeuge (inklusive leichte Sattel- schlepper); Fahrleistungen (Kilome- ter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Ver- kehrs, Herkunfts- und Bestimmung- sorte, Fahrtzwecke, Wirtschaftszweig Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung auf dem Kor- respondenzweg oder mittels Internet- Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informations- system Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen, LSVA- Daten der Eidgenössischen Zollver- waltung (nur für leichte Sattelschlep- per) Befragte: Halter/innen von inländischen leich- ten Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch für gewerbsmässig genutzte Fahrzeuge Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Alle zehn Jahre (erstmals 2013) Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden
19 / 26
184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführen der pseudonymi- sierten Personendaten im Bildungs- bereich mit Personen- und Haus- haltsdaten aus der registerbasierten Volkszählung sowie aus dem Sozial- versicherungsregister, um die Ver- läufe innerhalb des Bildungssystems und zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt zu messen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Personen in Ausbildung, Bildungs- abschlüsse, Schweizerische Studie- rendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen, Schulpersonal, Schweize- rische Hochschulpersonaldatei, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Strukturerhebung, Register der Sozi- alversicherungen (Zentrale Aus- gleichsstelle [ZAS] und Staatssekre- tariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) Befragte: ZAS, SECO Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.
20 / 26
195. Gesundheitsversorgungsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebs- und Finanzdaten der Leis- tungserbringer; soziodemografische Merkmale und Angaben über Aus- bildung und Aktivität von Personen der Gesundheitsberufe; soziodemo- grafische Merkmale sowie Morbidi- täts- und Leistungsdaten von Patien- ten/Patientinnen und Klienten/Klientinnen der Leis- tungserbringer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Krankenhausstatistik, Medizinische Statistik der Kranken- häuser, Erhebung der Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern, Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, Statistik der sozial-medizinischen In- stitutionen, Statistik der Hilfe und Pflege zuhause, Statistik der diagno- sebezogenen Fallkosten, Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern, Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung; Längsschnittauswertung der Daten Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
21 / 26
201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen
der höheren Berufsbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausbildung, Ausbildungszufrieden- heit, Finanzierung der Ausbildung, Erwerbssuche nach der Ausbildung, weiterer Erwerbsverlauf unter beson- derer Berücksichtigung der Erwerbs- situation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / Prüfung, Weiterbildung und berufsbiografi- scher Werdegang, soziodemographi- sche Angaben; AHV-Versi- chertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungs- abschlüsse, Schweizerische Studie- rendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen), Register der Sozialversi- cherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Befragte: Kandidaten/Kandidatinnen und Absolventen/Absolventinnen der eidgenössischen Prüfungen und der höheren Fachschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: ein Jahr nach Ausbildungsabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Höhere Fachschulen (HF), Befragungsinstitute
22 / 26
Besondere Bestimmungen: Die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (E-Mail-Ad- ressen der Absolventen / Absolven- tinnen des ausgewählten Abschluss- jahrgangs) dürfen von den Ausbildungsstellen und vom Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gege- ben werden.
211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen
(Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Grundkompetenzen (Lesen, Mathe- matik, Problemlösen), soziodemogra- fische und ökonomische Merkmale, Aus- und Weiterbildung, aktueller Arbeitsmarktstatus und Erwerbsbio- graphie, Informationen zur aktuellen und zur letzten Arbeitsstelle, Nut- zung von Kompetenzen im Arbeits- kontext und im Alltag, non-economic Outcomes, soziale und emotionale Kompetenzen, AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; compu- tergestützte persönliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Befragte: Wohnbevölkerung ab 15 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: September 2022 bis Oktober 2023 Periodizität: 2022/2023 Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
23 / 26
212. Analysedatensatz zum System der sozialen Sicherheit
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführung der pseudonymi- sierten Personendaten im Bereich der Systeme der sozialen Sicherheit, um Wechsel und Verläufe zwischen den zentralen Sozialversicherungssyste- men sowie zwischen den Sozialsyste- men und dem Arbeitsmarkt zu mes- sen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Sozialhilfeempfänger/in- nen, Register der Sozialversicherun- gen (Bundesamt für Sozialversiche- rungen [BSV], Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), Register der Arbeitslosenversicherung (SECO), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der Bildungsabschlüsse und Strukturer- hebung Befragte: ZAS, SECO, BSV (Registererhebun- gen) Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: ZAS, SECO, BSV Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.
213. Schweizerische Statistik zu den Fruchtfolgeflächen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Erhebungsgegenstand: Geobasisdatensatz ID 68 «Fruchtfol- geflächen», Inhalte gemäss Minimalem Geoda- tenmodell
24 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Download ab nationa- lem Geoportal Befragte: Kantonale Fachstellen für Raumpla- nung / kantonale Fachstellen für Geoinformation Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2023
Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
25 / 26
Statistikerhebungsverordnung AS 2021 657
26 / 26