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AS 2022 154

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)

Änderung vom 14. Februar 2022

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:

I Die Verordnung des EJPD vom 8. Dezember 20171 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen wird wie folgt geändert:

Art. 18 Aufgehoben

II Die Anhänge 1 und 3 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.

III Diese Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft.

14. Februar 2022 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter

1 SR 211.435.11

2022-0524 AS 2022 154

Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD

Anhang 1 (Art. 2)

Technische Anforderungen an Schnittstellen, über die dem UPReg Daten über Urkundspersonen aus anderen Systemen geliefert werden (Version 2)2

2 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD

Anhang 33 (Art. 10 Abs. 1)

Technische Anforderungen zur Vermittlung des Zugriffs auf das UPReg (Version 2)4

3 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

4 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

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