Das Protokoll vom 3. Juni 20193 zur Änderung des Abkommens vom 27. Oktober 20024 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.