AS 2024 200
Bundesgesetz über die Bundesversammlung (ParlG)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 18. April 20231
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 20232,
beschliesst:
I
Das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 20023 wird wie folgt geändert:
Art. 148 Abs. 3ter3ter Nach Vorliegen des Legislativvorschlages der Europäischen Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union unterbreitet er der Bundesversammlung einen Planungsbericht über alle von ihm beabsichtigten Assoziierungen an die Programme und Agenturen der Europäischen Union in den Bereichen ausserhalb des Binnenmarktzugangs.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 22. Dezember 2023 Der Präsident: Eric Nussbaumer | Ständerat, 22. Dezember 2023 Die Präsidentin: Eva Herzog |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 18. April 2024 unbenützt abgelaufen.4
2 Es wird, auf Verfügung der Koordinationskonferenz der Bundesversammlung auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.
3. Mai 2024 | Koordinationskonferenz der Bundesversammlung |