AS 2025 384
Kernenergieverordnung (KEV)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 20041 wird wie folgt geändert:
Art. 32aBisheriger Art. 33a
Art. 33a Umfassende systematische Sicherheitsbewertungen für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke1 Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für eine andere Kernanlage als ein Kernkraftwerk hat zusätzlich zu den systematischen Sicherheitsbewertungen nach Artikel 33 Absatz 1 alle zehn Jahre eine umfassende systematische Sicherheitsbewertung zu erstellen.2 Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die umfassende systematische Sicherheitsbewertung in Richtlinien zu regeln.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
21. Mai 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |