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AS 2025 62

Übereinkommen vom 20. März 1958
der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 1973 1468

Änderung der Reglemente1

Übersetzung

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von leichten Personenwagen und Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 26. März 2024

Reglement Nr. 169 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Ereignisdatenspeichern (EDR) für schwere Nutzfahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 20. Juni 2024

Reglement Nr. 170 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen für die sichere Beförderung von Kindern in Bussen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 20. Juni 2024

Reglement Nr. 171 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Fahrassistenzsysteme

Angewendet durch die Schweiz seit dem 22. September 2024

Reglement Nr. 172 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von runderneuerten Reifen hinsichtlich ihrer Schneegriffigkeitsleistung und ihrer Einstufung als Traktionsreifen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 11. Januar 2025

Übereinkommen vom 20. März 1958<br />der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden<br />SR 0.741.411; AS 1973 1468 | Lexipedia | Lexipedia