AS 2026 23
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:
Ersatz von AusdrückenBetrifft nur den italienischen Text.
Art. 7 Rechtsfahren (Art. 34 Abs. 1 SVG)An Verkehrsinseln, Sperrflächen und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren. Linksabbieger dürfen jedoch an Verkehrsinseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.
Art. 36 Abs. 22 Mittelstreifen von Autobahnen dürfen auch auf den vorhandenen Durchfahrten nicht überquert werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen mit gelb-orangen Markierungen oder mit Lichtpunkten von eingeschalteten Unterflurleuchten gebildete Fahrstreifen über die Durchfahrt führen.
Art. 37 Abs. 22 Betrifft nur den französischen Text.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
19. Dezember 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |