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AS 2026 32

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007

Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens

An seiner in London am 27. März 2025 abgehaltenen virtuellen 139. Tagung hat der Internationale Kaffeerat, gestützt auf Artikel 48 Absatz 3 des Übereinkommens von 2007 mittels Resolution Nr. 486 beschlossen, die Geltungsdauer des erwähnten Übereinkommens für den Zeitraum von zwei Jahren, vom 2. Februar 2026 bis zum 1. Februar 2028, zu verlängern.

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