Das vorliegende Dekret hat zum Zweck, es den Behörden des Kantons zu ermöglichen, die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 (nachfolgend: die Brandkatastrophe) und ihre Angehörigen rasch und einfach zu unterstützen.
Unter «Unterstützung» ist Folgendes zu verstehen:
- die Gewährung einer finanziellen Soforthilfe;
- die Übernahme der Bestattungsund Rückführungskosten;
- die Vorfinanzierung eines einmaligen Solidaritätsbeitrags im Sinne des Bundesgesetzes über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe;
- die Solidaritätsbekundung des Kantons durch die Umsetzung des Protokolls des Staatsrats.
Das vorliegende Dekret hat zudem zum Zweck, die für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen erforderlichen Datenbearbeitungen zu regeln und den Informationsaustausch über die Opfer der Brandkatastrophe zwischen der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis und den OHG-Beratungsstellen unter Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) zu genehmigen.