Das kantonale Bausekretariat erhebt bei den betroffenen Gemeindeverwaltungen gemäss nachfolgendem Tarif folgende Gebühren:
- Abbruch von Bauten
Fr. 100 bis 500
- Bau von Mauern und Einfriedungen
Fr. 100 bis 500
- geringfügige Umbauten
Fr. 100 bis 500
- für Reklameeinrichtungen, je
Fr. 100 bis 500
- Zisterne, Tankstelle
Fr. 100 bis 500
- Installation zur Gewinnung von Energie
Fr. 100 bis 500
- Bau einer Garage mit einer Box
Fr. 200
- Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box
- landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser
Fr. 100 bis 500
- kleine Bauten
Fr. 100 bis 500
- Sportanlagen
Fr. 100 bis 500
- Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche
Fr. 200 bis 1'000
- Ausbeuten von Material
Fr. 500 bis 1'000
- Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrieoder Geschäftsgebäudes, gemäss Kostenvoranschlag (BKP):
- 1.
bis zu einer Million inbegriffen
2‰, Minimum Fr. 200
- 2.
über eine Million
Fr. 3'000 bis 4'000
- kompliziertes Dossier:
bis zu Fr. 15'000
- negativen Synthesenbericht, der zu einem ablehnenden Entscheid seitens der Gemeindeverwaltung führt
Fr. 200 bis 1'000
- Zusammenarbeit mit den Gemeinden: gemäss ordentlichem Tarif der Kosten in Verwaltungssachen
Die Rechnungen betreffend die Kosten und Gebühren sind mit jedem Synthesebericht an die Gemeindeverwaltungen zu richten. Fünf Prozent vom Betrag dieser Kosten und Gebühren sind zur Deckung der kommunalen Inkassokosten abzuziehen.