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910.105

Beschluss betreffend die Entschädigungen an die Mitglieder der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung

vom 26.09.2007 (Stand 01.06.2013)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Wallis

eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung;

eingesehen Artikel 5 der Verordnung über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes vom 20. Juni 2007;

eingesehen, dass es sich bei der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung um eine auf technische Fragen spezialisierte Entscheidbehörde handelt;

auf Antrag des Departements für Volkswirtschaft und Raumentwicklung,

beschliesst:

Art. 1 Sitzungen und Zeitaufwand

Die Entschädigungen der Mitglieder, Schreiber und Schreiber-Stellvertreter der Kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung (nachfolgend: die Kommission), welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, Redaktion der Leitenscheide, usw.) werden wie folgt festgelegt:

  1. für die Mitglieder:
  2. 1.

    pro Tag

    Fr. 500

  3. 2.

    pro Halbtag

    Fr. 250

  4. 3.

    pro Einzelstunde

    Fr. 60

  5. für die Schreiber und Schreiber-Stellvertreter:
  6. 1.

    pro Stunde

    Fr. 180

Der Präsident der Kommission erhält zusätzlich eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken.

Art. 2 Spesen

Die Spesen (Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung) werden entsprechend dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 23. Juni 1999 festgelegt.

Art. 3 Übrige Kosten

Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.

Art. 4 Zahlung

Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund von periodischen Abrechnungen, welche in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erstellt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Art. 5 Veröffentlichung und Inkrafttreten

Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Er tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Egress

CSW RO/AGS 2007 f 517 | d 527

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Quelle Publikation

26.09.2007

01.01.2008

Erlass

Erstfassung

RO/AGS 2007 f 517 | d 527

12.08.2009

01.09.2009

Art. 1 Abs. 1, a)

eingefügt

BO/Abl. 22/2010

12.08.2009

01.09.2009

Art. 1 Abs. 1, b)

eingefügt

BO/Abl. 22/2010

19.06.2013

01.06.2013

Art. 1 Abs. 1, b)

geändert

BO/Abl. 26/2013

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Quelle Publikation

Erlass

26.09.2007

01.01.2008

Erstfassung

RO/AGS 2007 f 517 | d 527

Art. 1 Abs. 1, a)

12.08.2009

01.09.2009

eingefügt

BO/Abl. 22/2010

Art. 1 Abs. 1, b)

12.08.2009

01.09.2009

eingefügt

BO/Abl. 22/2010

Art. 1 Abs. 1, b)

19.06.2013

01.06.2013

geändert

BO/Abl. 26/2013