Die Entschädigungen der Mitglieder, Schreiber und Schreiber-Stellvertreter der Kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegung (nachfolgend: die Kommission), welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, Redaktion der Leitenscheide, usw.) werden wie folgt festgelegt:
- für die Mitglieder:
- 1.
pro Tag
Fr. 500
- 2.
pro Halbtag
Fr. 250
- 3.
pro Einzelstunde
Fr. 60
- für die Schreiber und Schreiber-Stellvertreter:
- 1.
pro Stunde
Fr. 180
Der Präsident der Kommission erhält zusätzlich eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken.