00.031 · Geschäft des Bundesrates · 2000-03-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Zusammenfassung
Bundesgesetz vom 7. März 2000 über eine Berichtigung von Artikel 15b Absatz 2 des Tierseuchengesetzes (französische Fassung)
Ausgangslage
Die französische Fassung von Artikel 15b Absatz 2, wie sie von der Bundesversammlung verabschiedet, im Bundesblatt und in der Amtlichen Gesetzessammlung publiziert worden und in Kraft getreten ist, war von der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates beantragt worden. Der Rat folgte jedoch seiner Kommission nicht; er stimmte der Fassung des Ständerates zu. Der publizierte Text war somit falsch und musste berichtigt werden.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten diskussionslos der Berichtigung zu.