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02.3421 · Motion · 2002-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, in der Erfolgsrechnung von Pensionskassen und im Kollektivgeschäft der Lebensversicherungen generell das Bruttoprinzip vorzuschreiben und der Vollständigkeit und Transparenz der publizierten Angaben Nachachtung zu verschaffen. Demgemäss sind die vollen erwirtschafteten Erträge, die vollen Einnahmen, Ausgaben, Reserven, und Verwaltungskosten (Art. 65 Abs. 3 BVG) den Versicherten transparent zu machen.

Begründung

Bei der Auseinandersetzung um den Mindestzinssatz hat die Versicherungswirtschaft widersprüchliche Angaben über die Erträge und die Verwaltungskosten publiziert. Die Versicherten können sich kaum ein Bild über den wirklichen Sachverhalt betreffend Kosten und Rendite machen. Deshalb sollte ein einfaches System durchgesetzt werden, welches bereits in öffentlichen Haushalten Anwendung findet: das Bruttoprinzip. Es verpflichtet die Leistungsträger, Höhe und Umfang aller Geldflüsse umfassend darzulegen. Nur so ist echte Transparenz gewährleistet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

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