02.3750 · Postulat · 2002-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Frage der Spitalplanung erfordert neben den Entscheiden im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes immer mehr Zusammenarbeit oder sogar genaue Abstimmung zwischen dem Bund und den Kantonen oder den Kantonsgruppen. Heute müssen wir feststellen, dass die Spitalplanung ausschliesslich der Zuständigkeit der Kantone unterliegt, die grundsätzlich innerhalb ihrer Grenzen agieren und nur selten zusammenarbeiten.
In beiden Fällen mangelt es deutlich an einer gesamtschweizerischen Betrachtungsweise und an Leitlinien, insbesondere, weil Modelle für die Spitalplanung fehlen. Zudem ist die Überkapazität (Akutbehandlung) offensichtlich, sodass das Spitalangebot unseres Landes in diesem Bereich reduziert werden muss. Es fehlen jedoch objektive Instrumente für die Analyse und sachliche Entscheidungsgrundlagen.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Erarbeitung von Kriterien zu veranlassen, auf deren Grundlage die optimale Grösse von Akutspitälern festgelegt werden kann, und daraufhin insbesondere auf Daten von Geostat (Bundesamt für Statistik) gestützte fundierte Modelle für eine echte, zwischen dem Bund und den Kantonen abgestimmte Spitalplanung zu entwickeln.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.