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02.5229 · Fragestunde. Frage · 2002-12-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 25. Januar 2003 soll in Davos eine Demonstration des Oltener Bündnisses gegen die Globalisierung stattfinden. Die Demonstration ist bewilligt worden.

Stimmt es, dass sich die SBB auf Ersuchen der Bündner Polizei weigern, einen oder zwei Extrazüge von Genf nach Landquart zur Verfügung zu stellen, obwohl die Rhätische Bahn zugesagt hat, 800 Personen pro Stunde zu befördern, und obwohl Hunderte weiterer Personen per Bus transportiert werden können? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieser Entscheid?

Stimmt es, dass die Bündner Polizei Identitätskontrollen in den Zügen der Rhätischen Bahn durchführen will? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieser Entscheid?